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AGSs

Reitlpromenade 6, 5640 Bad Gastein, Österreich Beherbergungsbetrieb: Ingrid & Carsten Kritscher
E-Mail: info@hausaugust.com
UID-Nr.: ATU72368868
Version vom: 08.01.2026 

§ 1 Begriffsbestimmungen 

Beherbergungsbetrieb: Eine natürliche oder juristische Person, die Gästen gegen Entgelt Unterkunft gewährt. • Gast: Eine natürliche Person, die Beherbergungsleistungen in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich der Vertragspartner. Personen, die gemeinsam mit dem Vertragspartner reisen (z. B. Familienangehörige, Freunde), gelten ebenfalls als Gäste.

Vertragspartner: Eine natürliche oder juristische Person, in- oder ausländisch, die als Gast oder im Namen eines Gastes einen Beherbergungsvertrag abschließt. 

Verbraucher / Unternehmer: Im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

Beherbergungsvertrag: Der zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag. 

§ 2 Vertragsabschluss – Anzahlung 

2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt mit der Annahme der Buchung durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, sobald sie unter gewöhnlichen Umständen während der Geschäftszeiten des Beherbergungsbetriebs abrufbar sind.

2.2 Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen. Der Vertragspartner wird vor Annahme der Buchung über die Höhe informiert. Der Vertrag kommt mit Zugang der Zustimmungserklärung des Vertragspartners zur Zahlung der Anzahlung zustande.

2.3 Die Anzahlung ist spätestens 60 Tage vor Anreise zu leisten.

2.4 Die Anzahlung gilt als Teilzahlung auf den vereinbarten Gesamtpreis. 

§ 3 Beginn und Ende der Beherbergung 

3.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft am Anreisetag zwischen 15:00 Uhr und 19:00 Uhr bezogen werden.

3.2 Wird ein Zimmer vor 06:00 Uhr bezogen, zählt die vorhergehende Nacht als erste Übernachtung.

3.3 Die Unterkunft ist am Abreisetag spätestens bis 10:00 Uhr zu räumen. Bei verspäteter Abreise kann ein weiterer Tag in Rechnung gestellt werden. 

§ 4 Rücktritt durch den Beherbergungsbetrieb 

4.1 Wird eine vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht geleistet, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

4.2 Erscheint der Gast bis 19:00 Uhr am vereinbarten Anreisetag nicht und wurde keine spätere Ankunft vereinbart, besteht keine Verpflichtung zur Beherbergung. 4.3 Wurde eine Anzahlung geleistet, bleibt die Unterkunft bis 12:00 Uhr des folgenden Tages reserviert. 

§ 5 Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühren 

5.1 Ein Rücktritt durch einseitige Erklärung ist mit folgenden Stornogebühren verbunden:

• Keine Stornogebühr bis 60 Tage vor Anreise

• 100 % des Gesamtbuchungspreises bei Stornierungen innerhalb von 60 Tagen vor Anreise Der Beherbergungsbetrieb bemüht sich bei Vorliegen triftiger Gründe nach Möglichkeit um eine Umbuchung. 

§ 6 Bereitstellung von Ersatzunterkünften 

6.1 Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, eine gleichwertige Ersatzunterkunft bereitzustellen, sofern dies zumutbar und sachlich gerechtfertigt ist.

6.2 Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Schäden, Verlängerungen von Aufenthalten, Überbuchungen oder sonstige betriebliche Erfordernisse. 

§ 7 Rechte des Vertragspartners 

7.1 Der Vertragspartner ist berechtigt, die gebuchte Unterkunft sowie die den Gästen zur Verfügung stehenden Einrichtungen im üblichen Umfang zu nutzen und die üblichen Leistungen in Anspruch zu nehmen. 

§ 8 Pflichten des Vertragspartners 

8.1 Der vereinbarte Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und Zusatzleistungen ist spätestens 60 Tage vor Anreise zu bezahlen.

8.2 Fremdwährungen können zurückgewiesen werden. Werden sie akzeptiert, trägt der Vertragspartner sämtliche Wechselkursrisiken und damit verbundenen Kosten.

8.3 Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitreisenden oder ihm zurechenbare Dritte verursacht werden. Bei Anreise ist eine Kaution in Höhe von € 250 zu hinterlegen. Die Kaution dient ausschließlich als Sicherheit und stellt keine Haftungsbegrenzung dar. Schäden, die den Kautionsbetrag übersteigen, sind vom Vertragspartner in voller Höhe zu ersetzen. Die Schadenersatzpflicht besteht unabhängig davon, ob die Kaution tatsächlich eingehoben oder ganz oder teilweise einbehalten wurde. Die Rückerstattung der Kaution erfolgt bei Abreise, sofern keine Schäden festgestellt werden. 

§ 9 Rechte des Beherbergungsbetriebs 

9.1 Dem Beherbergungsbetrieb steht das gesetzliche Zurückbehaltungs- und Pfandrecht gemäß §§ 970c und 1101 ABGB zu.

9.2 Leistungen außerhalb der üblichen Betriebszeiten (nach 20:00 Uhr und vor 06:00 Uhr) können gesondert verrechnet werden.

9.3 Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, jederzeit Teilrechnungen zu legen. 

§ 10 Pflichten des Beherbergungsbetriebs 

10.1 Der Beherbergungsbetrieb erbringt die vereinbarten Leistungen gemäß seinem Standard.

10.2 Zusatzleistungen, die nicht im Unterkunftspreis enthalten sind, können gesondert in Rechnung gestellt werden. 

§ 11 Haftung für eingebrachte Sachen 

11.1 Die Haftung richtet sich nach §§ 970 ff ABGB und ist auf die gesetzlichen Höchstbeträge sowie den bestehenden Versicherungsschutz beschränkt.

11.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Personenschäden.

11.3 Die Haftung für Wertgegenstände ist auf € 250 beschränkt, sofern diese nicht ausdrücklich zur Verwahrung übernommen wurden. 

§ 12 Haftungsbeschränkung 

12.1 Gegenüber Verbrauchern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, ausgenommen bei Personenschäden.

12.2 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 

§ 13 Tiere 

13.1 Das Mitbringen von Tieren ist nur mit vorheriger Zustimmung gestattet und kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

13.2 Eine entsprechende Haftpflichtversicherung ist auf Verlangen nachzuweisen.

13.3 Tiere sind in Gemeinschaftsbereichen sowie in Wellnessanlagen nicht gestattet. 

§ 14 Verlängerung des Aufenthalts 

14.1 Ein Anspruch auf Verlängerung des Aufenthalts besteht nicht. Verlängerungen sind abhängig von Verfügbarkeit und gesonderter Vereinbarung. 

§ 15 Vertragsbeendigung 

15.1 Befristete Verträge enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Dauer.

15.2 Eine vorzeitige Abreise begründet keinen Anspruch auf Preisreduktion, vorbehaltlich ersparter Aufwendungen oder Weitervermietung.

15.3 Der Vertrag endet mit dem Tod eines Gastes. 

§ 16 Krankheit oder Tod eines Gastes 

16.1 Erforderliche medizinische Maßnahmen werden auf Kosten des Gastes veranlasst.

16.2 Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, Ersatz für daraus entstehende Kosten und Schäden zu verlangen. 

§ 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl 

17.1 Erfüllungsort ist der Ort der Unterkunft.

17.2 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

17.3 Der Gerichtsstand richtet sich nach den zwingenden konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen. 

§ 18 Sonstiges 

18.1 Bei Regelungslücken gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

18.2 Erklärungen müssen spätestens am letzten Tag einer Frist beim Empfänger eingelangt sein. 

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